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Untenstehend findest du Fragen die andere Interessentinnen und Interessenten hatten.
Rund um die EEG
- Welchen Zweck verfolgt die EEG StromRegion?
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Ziel ist es, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, die lokale Wertschöpfung zu erhöhen und zugleich attraktive und faire Preise für Einspeiser und Verbraucher zu ermöglichen. Rücklagen sind für die Deckung von laufenden Kosten notwendig.
- Wird jeder Interessent in die EEG mit aufgenommen?
Grundvoraussetzung ist die Versorgung durch das Umspannwerk Mattighofen/Unterlochen (Nummer 8792). Im nächsten Schritt erfolgt die Bewertung durch den Vorstand, inwieweit das Lastrofil / Einspeiseprofil zur Energiebilanz der EEG passt. Sollte dieses unmittelbar nicht übereinstimmen, erfolgt eine Information mit Absage oder Aufnahme auf eine Warteliste.
- Welchen zeitlichen Aufwand habe ich, um an der EEG teilnehmen zu können?
Der zeitliche Aufwand ist sehr gering und typischerweise effektiv mit ca. 1 Stunder erledigt.
- Was passiert, wenn ich die Mitgliedschaft bei der EEG beende?
Der Zählpunkt wird beim Netzbetreiber von der EEG abgemeldet. Der bis dahin bezogene Strom wird von der EEG abgerechnet. Ab diesem Zeitpunkt wird der bezogene Strom wieder vom regulären Stromanbieter verrechnet. Beim regulären Stromanbieter müssen keine weiteren Schritte unternommen werden, da der normale Vertrag ja nach wie vor aufrecht ist.
Bestehende Stromverträge
- Gibt es Änderungen bei meinem aktuellen Stromlieferanten / Stromabnehmer?
Nein, der bestehende Vertrag bleibt unverändert bestehen. Prüfe aber deinen Vertrag, ob eine Mindestabnahmemenge oder eine Exklusivität vereinbart ist und besprich diese Punkte mit deinem bestehenden Vertragspartner. Für mögliche Mehrkosten aufgrund solcher Vertragsbedingungen kann die EEG nicht haftbar gemacht werden.
- Muss ich einen Vertrag mit einem regulären Stromanbieter / Stromabnehmer haben?
Ja. Jedes Mitglied muss einen Vertrag mit einem Stromanbieter bzw. Stromabnehmer haben (zB Energie AG, Verbund, …). Dieser Vertrag bleibt beim Beitritt zur EEG unverändert bestehen. Solltest du aus der EEG austreten, wird ab diesem Zeitpunkt der komplette Strom wieder von deinem regulären Stromanbieter verrechnet.
- Ich habe gerade meinen Stromanbieter gewechselt, ist das ein Problem?
Nein, du kannst jederzeit, unabhängig davon, wie lange dein Vertrag schon läuft, Mitglied der EEG werden.
- Aktuell erhalte ich eine Jahresabrechnung von meinem Anbieter. Gibt es diesbezüglich Änderungen?
Nein, an der Abrechnung von deinem Anbieter ändert sich nichts – außer, dass die Strommenge um den Anteil der EEG geringer sein wird. Es kann sein, dass dieser beim Beitritt zur EEG eine Zwischenabrechnung macht. In Zukunft erhältst du zusätzlich zur Abrechnung von deinem Anbieter pro Quartal eine Rechnung bzw. Gutschrift von der EEG StromRegion.
- Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Welche werden von der EEG verrechnet und wer verrechnet andere Bestandteile wie Abgaben, Steuern etc.?
Die EEG verrechnet den Arbeitspreis für den von der EEG bezogenen Strom. Dein Stromanbieter verrechnet auf seiner Rechnung den von ihm gelieferten Strom samt der darauf anfallenden Abgaben und auch das verminderte Netznutzungsentgelt für den über die EEG bezogenen Strom.
Sicherheit und Risiko
- Ist die Stromversorgung sichergestellt?
Ja! Die Stromzuteilung erfolgt vom Netzbetreiber für jede Viertelstunde. Sollte zum jeweiligen Zeitpunkt nicht genügend Energie innerhalb der EEG zur Verfügung stehen, erfolgt die Versorgung durch den bisherigen Energielieferanten jedes Mitglieds. Gleiches gilt für die Abnahme von Überschussenergie.
Preisgestaltung
- Wie lässt sich erklären, dass sich sowohl für Einspeiser und Verbraucher interessantere Preise ergeben?
Die EEG arbeitet ehrenamtlich, ist nicht gewinnorientiert und möchte sämtliche finanziellen Vorteile an ihre Mitglieder weitergeben. Zudem gibt es Preisvorteile im Bereich der Netzgebühren und je nach Größe des Vereins Vorteile durch Wegfall der Mehrwertsteuer durch die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung.
- Wie erfolgt die quartalsweise Preisbildung?
Für die Preisbildung werden die am Markt angebotenen Tarife für Verbrauch und Einspeisung als Basis verwendet. Der Vorstand beschließt auf Basis dieser zu Beginn des Quartals den Preis für das neue Quartal.
Verteilung und Abnahme
- Wie erfolgt eine Zuteilung an die Verbraucher, wenn in der EEG nicht genügend Energie zur Verfügung steht?
A: Steht bei der Verteilung, welche für jeder ¼ Stunde berechnet wird, nicht genügend Energie zur Verfügung, wird berechnet, zu wie viel Prozent der Bedarf gedeckt werden konnte. Jedes Mitglied bekommt dann diesen Prozentsatz zugewiesen und die fehlende Energiemenge wird vom Anbieter des jeweiligen Mitglieds verrechnet. Beispiel: Zwei Mitglieder mit einem Bedarf von 4 und 6 kWh (gesamt also 10 kWh) und es stehen 5 kWh produzierter Strom zur Verfügung. Der Bedarf ist also zu 50% gedeckt. Somit bekommt Mitglied 1 eine Strommenge von 2 kWh und Mitglied 2 eine Strommenge von 3 kWh zugewiesen.
- Wird meine gesamte Überschussenergie von der EEG abgenommen?
Wenn im betroffenen Zeitraum zuviel Energie innerhalb der EEG zur Verfügung steht, wird die Strommenge, die der EEG zugeteilt wird, wie bei den Verbrauchern berechnet. Der Überschuss wird an den regulären Energieabnehmer des jeweiligen Einspeisers verkauft.
- Wieviele Prozent meines Überschusses kann ich an die EEG verkaufen?
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich und hängt von der Anzahl von Einspeiser und Verbraucher sowie deren Stromprofil ab. Des Weiteren wirken sich unterschiedliche Jahreszeiten als auch das diesbezüglich Wetter maßgeblich auf die Deckung durch die EEG aus.
- Wieviele Prozent meines Stromverbrauchs kann realistisch von der EEG gedeckt werden?
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich und hängt von der Anzahl von Einspeiser und Verbraucher sowie deren Stromprofil ab. Des Weiteren wirken sich unterschiedliche Jahreszeiten als auch das diesbezüglich Wetter maßgeblich auf die Deckung durch die EEG aus.